Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RGV).
Unter
gewissen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe
(Beratungshilfegesetz, bzw. § 114 ff. ZPO) für Sie. Für weitere Informationen wenden Sie sich
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